Auf Worte folgen Taten: Bundestag beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz

Nach einer Vielzahl von Covid-19-Infektionen von Beschäftigten in Schlachthöfen und den harten Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf der Pressekonferenz am 29. Juli 2020 (wir berichteten) hat der Bundestag in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. In der Fleischindustrie sollen damit Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft verboten werden.

Die Mitteilung der Bundesregierung beginnt eindeutig:

„Gute Arbeit erfordert guten Arbeits- und Gesundheitsschutz: Um Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben […], hat der Bundestag das Gesetz nun beschlossen. In der Fleischindustrie sollen damit Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft verboten werden.“

Erklärtes Ziel des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sollen geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und die Stärkung der Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht sein. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz gibt aber auch verschiedenen anderen Branchen bundesweit einheitliche Regeln vor, unter anderem zur Kontrolle von Betrieben und zur Unterbringung der Beschäftigten.

Das vom Bundestag beschlossene Arbeitsschutzkontrollgesetz umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • Verbot von Fremdpersonal ab 2021: In der Fleischindustrie sind ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten: Die Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk (Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten) ist davon ausgenommen. Bei Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung sind Ausnahmen davon nur auf Grundlage eines Tarifvertrages auf drei Jahre befristet möglich – allerdings unter strengen Auflagen und Kontrollen.
  • Standards für Beschäftigtenunterkünfte: Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt künftig, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
  • Erhöhung der Kontrolldichte: Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sollen Betriebe häufiger kontrollieren, um so die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern.
  • Elektronische Zeiterfassung: Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft verpflichtend elektronisch aufzeichnen.
  • Erhöhung Bußgelder: Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht werden