Einhaltung des Corona-Arbeitsschutzes wird behördlich kaum kontrolliert und durchgesetzt

Eigentlich sind die Arbeitsschutzvorgaben einfach, nachvollziehbar und könnten effektiv zur Eindämmung der Corona-Pandemie sein: Abstand, Maskenpflicht, Homeoffice. Aber ob Unternehmen diese Arbeitsschutzvorgaben auch effektiv umsetzen, scheint von den zuständigen Behörden kaum kontrolliert und noch seltener durchgesetzt zu werden.

Vor rund einem Jahr ist Corona offiziell in Deutschland angekommen. Immer wieder gibt es Ausbrüche in Unternehmen – vom kleinen Bürobetrieb bis zum großen Schlachtereibetrieb. Doch trotz dieser zahlreichen Ausbrüche wird die Durchsetzung der Arbeitsschutzvorgaben nach Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ wohl oftmals aufgrund Personalmangels in den Behörden und schwammiger Rechtsgrundlagen kaum kontrolliert und noch seltener durchgesetzt. Häufig lägen mehrere Monate zwischen gemeldeten Verstößen und einer Arbeitsschutzkontrolle in den Betrieben – wenn die Kontrolle denn überhaupt stattfände.

Das ARD-Magazin hat 70 Arbeitsschutzbehörden zu den Herausforderungen in der Corona-Pandemie befragt, knapp 50 haben eine Rückmeldung gegeben. Diese Behörden haben ganz überwiegend angegeben, dass sie Betriebe wegen Verstößen gegen die Corona-Arbeitsschutzvorgaben kontaktiert haben. In den meisten Fällen wurden die Unternehmen jedoch nur mündlich oder schriftlich verwarnt. Es wurden kaum Bußgelder verhängt, fast nie wurden Betriebe geschlossen. Nach eigenen Angaben waren zwei Drittel der Behörden aufgrund Personalmangels nicht in der Lage schneller, auf gemeldete Verstöße zur reagieren oder engmaschiger zu kontrollieren.

Nach Ansicht der Behörden ist eine weitere Schwachställe, dass die rechtlichen Grundlagen zu ungenau sind bzw. sich teilweise widersprechen. Angeführt wurde hier beispielsweise das Homeoffice-Gebot (RGC berichtete): Sobald Arbeitgeber Gründe anführen, warum Homeoffice in seinem Betrieb nicht möglich ist, ist dies aus behördlicher Sicht schwer widerlegbar. Außerdem fehle es oft an der rechtlichen Möglichkeit zur Durchsetzung oder Sanktionierung.