Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Der Anfang vom Ende des Fachkräftemangels?
Ab dem 1. März 2020 soll der Fachkräftemangel ein Ende haben – zumindest auf dem Papier.
Mit dem ab dem 01.03.2020 geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird eine Vielzahl von Gesetzen, die den Aufenthalt und die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten in Deutschland regeln, geändert. Hiermit soll eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten möglich gemacht werden.
Welche Neuerungen bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Es wird ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt. „Fachkräfte“ im Sinne des Gesetzes sind
- drittstaatsangehörige Ausländer (also Nicht-Deutsche und Nicht-EU-Bürger),
- die eine inländische qualifizierte oder gleichwertige ausländische Berufsausbildung besitzen oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.
Um sicherzustellen, dass die einreisenden Personen auch tatsächlich Fachkräfte sind, wird vor der Einreise deren Qualifikation im sogenannten Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit überprüft.
Weiterhin werden Einreisebedingungen und Einstellungsvoraussetzungen erleichtert. Ein Beispiel hierfür ist der Wegfall der Vorrangprüfung. Derzeit muss vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht.
Aufgrund der guten Arbeitsmarktlage wird davon ausgegangen, dass sich die inländischen und europäischen Fachkräfte neben den neu hinzukommenden Fachkräften aus Drittstaaten am Arbeitsmarkt behaupten werden. Sollte sich die Arbeitsmarktlage verschlechtern, so kann die Vorrangprüfung mithilfe einer Verordnungsermächtigung wieder eingeführt werden.
Ausblick
Da die Einreisebedingungen und die Einstellungsvoraussetzungen vereinfacht werden, bleibt zu hoffen, dass sich viele Fachkräfte aus Drittstaaten bewerben, die Einreise sowie Einstellung tatsächlich schneller und einfacher werden, so dass sich die Anzahl der Fachkräfte erhöht.
Das Ziel des Gesetzes ist in Zeiten des Fachkräftemangels zu begrüßen – ob es funktioniert, bleibt abzuwarten.