Hubertus Heil will mit Hilfe des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der Fleischindustrie „aufräumen“.

Am 29.07.2020 hat das Kabinett das Gesetz zur „Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)“ beschlossen. Harte Worte fielen auf der Pressekonferenz am 29. Juli 2020, auf welcher der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Arbeitsschutzkontrollgesetz vorstellte: Das Gesetz solle die „organisierte Verantwortungslosigkeit“ in der Fleischindustrie beseitigen. Beabsichtigt sei, in der Fleischindustrie „aufzuräumen“ und die durch „Sub-Sub-Sub-Unternehmen“ geförderte „Verschleierung“ zu beenden. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Eckpunkten des Gesetzes nach dem derzeitigen Stand.

1.    Verbot von Fremdpersonal ab 2021
Der Einsatz von Werkverträgen soll ab dem 01.01.2021 verboten werden.
Der Einsatz von Leiharbeitskräften soll ab dem 01.04.2021 verboten werden.
Dies soll jedoch „nur“ im Kerngeschäft der Fleischindustrie gelten. Darunter versteht das Gesetz Tätigkeiten wie

  • schlachten,
  • zerlegen und
  • verarbeiten.

Um Missbrauch bzw. die Umgehung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben zu vermeiden, soll zukünftig der Schlachthofbetreiber für Arbeitnehmer, die in seinem Schlachthof im oben genannten Kerngeschäft tätig sind, verantwortlich sein.

Unter das Verbot des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeitnehmern sollen nicht Unternehmen des Fleischereihandwerks fallen, wenn bei diesen nicht mehr als 49 Beschäftigte tätig sind. Nach Bundesarbeitsminister Heil wolle man kleine Schlachtbetriebe, die in Handwerksrolle eingetragen sind, von dem Verbot ausnehmen, da diese bei Kontrollen auch nicht negativ aufgefallen seien. Negativ aufgefallen seien vielmehr die großen „Schlachtfabriken“.
 

2.    Erhöhung der Kontrolldichte
Weiterhin sollen die Aufsichtsbehörden der Länder ihre Kontrolldichte erhöhen. Dies soll für alle Branchen und Unternehmen gelten, nicht nur für die fleischverarbeitenden Industrie. Die jährlichen Mindestbesichtigungsquoten sollen auf 5% erhöht werden. Hierfür wird den Ländern Zeit bis zum Jahr 2026 eingeräumt. Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen sollen jedoch schon vor 2026 durchgeführt werden.

3.    Standards für Beschäftigtenunterkünfte
Das Gesetz schafft Mindeststandards für die Unterbringung von Beschäftigten. Diese Standards sollen auch in anderen Branchen gelten, wie bspw. für Saisonbeschäftigte der Landwirtschaft.

4.    Dokumentationspflicht
Die Arbeitgeber werden verpflichtet, gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde zu dokumentieren, wo ausländische Arbeitnehmer untergebracht sind.

5.    Elektronische Zeiterfassung
Eine elektronische Zeiterfassung soll für die Fleischindustrie verpflichtend werden. Dies begründete Bundesarbeitsminister Heil damit, dass bei Kontrollen Manipulationen der Zeiterfassung festgestellt worden seien, welche das Ziel hatten, den Mindestlohn zu unterlaufen.

6.
    Erhöhung Bußgelder
Das Gesetz sieht bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Regelungen eine Erhöhung von Bußgeldern vor. Der entsprechende Rahmen soll von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt werden.

Nunmehr muss das Gesetz das parlamentarische Verfahren durchlaufen, um Wirksamkeit zu entfalten. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen und es ist möglich, dass das Gesetz bis zur Verabschiedung einige Änderungen erfährt. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.