Ja, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt!
Vielleicht lauschten die Verfasser des Referentenentwurfs zum „Ersten Gesetz zur Arbeit von morgen (Arbeit-von-morgen-Gesetz I)“ diesem Hit der Band Geier Sturzflug. Denn das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ hat das Ziel, „(…) Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik heute weiterzuentwickeln, um die Menschen in Deutschland rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vorbereiten zu können“.
Nach dem Referentenentwurf führe die sich abzeichnende Konjunkturschwäche sowie die durch Umbau, Strukturwandel, emissionsarmer und digitaler Wirtschaft hervorgerufene Transformation der Arbeitswelt zu einer Veränderung der Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen der Beschäftigten. Daher sei eine große qualifikatorische Anpassung notwendig. Für Unternehmen enthält der Referentenentwurf insofern einige interessante Neuerungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Ideen bzw. anvisierten Neuerungen, welche Förderungsinstrumente weiterentwickelt werden sollen, kurz näherbringen:
Kurzarbeit
Es sollen Anreize für Arbeitgeber gesetzt werden, Zeiten von Kurzarbeit verstärkt für Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen, etwa indem den Arbeitgebern die von ihnen in dieser Zeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.
Transfergesellschaften
Eine Transfergesellschaft wird über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert und verfolgt den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter im Rahmen einer maximal zwölfmonatigen Beschäftigung ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Die Agentur für Arbeit erbringt währenddessen ein sog. Transferkurzarbeitergeld. Nach dem Referentenentwurf sollen die Qualifizierungsmöglichkeiten während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld in einer Transfergesellschaft ausgebaut werden. Insbesondere soll die Qualifizierung aller Beschäftigten unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation gefördert werden.
Assistierte Ausbildung
Mit der assistierten Ausbildung werden Betriebe vor oder während der Ausbildung von der Agentur für Arbeit intensiv begleitet. Sowohl das Unternehmen als auch der Azubi erhalten individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Unterstützung. Betriebe erhalten Hilfe bei Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (auch durch Begleitung im Betriebsalltag). Der Azubi erhält Unterstützung durch Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie, Sprachunterricht und Hilfe bei Problemen im sozialen Umfeld.
Diese sog. „Assistierte Ausbildung“ soll nach dem Referentenentwurf verstetigt und weiterentwickelt werden. Dabei sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen künftig im Rahmen der Assistierten Ausbildung zur Verfügung stehen.
Weiterbildung
Die Weiterbildung der Beschäftigten soll über die bestehenden Fördermöglichkeiten hinaus u.a. durch einen prozentualen Aufschlag auf die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten (Lehrgangskosten bzw. Arbeitsentgeltzuschuss) für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer („Transformationszuschuss“) verstärkt und unterstützt werden. Als weitere Fördermöglichkeit ist ein Zuschuss für Beschäftigte (zu den Lehrgangskosten bzw. zum Arbeitsentgelt) vorgesehen, die keine Perspektive mehr auf Weiterbeschäftigung in ihrem bisherigen Unternehmen haben und eine Weiterbildung machen („Perspektivqualifizierung“). Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter erhalten.
Arbeitslosengeld
Nach Abschluss einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme sollen Arbeitslose künftig noch mindestens für die Dauer von drei Monaten über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld verfügen.
Diese anvisierten Neuerungen müssen das Gesetzgebungsverfahren noch „überstehen“ um Wirksamkeit zu entfalten. Wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden.