Je größer, desto besser? Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hängt auch von der Unternehmensgröße ab
Obwohl bereits seit April der strenge SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gilt, werden die dort geregelten Schutzmaßnahmen nicht von allen Unternehmen konsequent umgesetzt.
Trotz Lockdown wird in manchen Betrieben und Unternehmen gearbeitet, als gäbe es keine Corona-Pandemie. Bei der Arbeit treffen viele Beschäftigte auf deutlich mehr Menschen, als zur Eindämmung der Pandemie förderlich und im privaten Rahmen erlaubt wäre. Insbesondere kleinere Unternehmen scheinen nach einer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) beauftragten Betriebsbefragung die geltenden Arbeitsschutzstandards nicht so konsequent umzusetzen, wie größere Unternehmen. Die Befragung wurde in mehr als 1.500 Betrieben durchgeführt und die Bundesregierung zog deren Ergebnisse jüngst zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage heran.
Immerhin gaben 80 % der Unternehmen an, dass spezielle Regeln zum Corona-Arbeitsschutz impliziert wurden – jedoch gaben 16 % der Unternehmen an, eher bzw. überhaupt keine diesbezüglichen Anstrengungen unternommen zu haben.
Im Rahmen der Betriebsbefragung wurden u.a. die Umsetzung von 14 Schutzmaßnahmen abgefragt, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeignet sind. Diese Schutzmaßnahmen umfassen z.B. das verbindliche Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Betriebsräumen, regelmäßiges Lüften, Entzerrung der Arbeits- und Pausenzeiten oder das Arbeiten im Home-Office.
Die Betriebsgröße scheint einen entscheidenden Faktor bei der Umsetzung dieser Corona-bedingten Schutzmaßnahmen zu haben. Mit zunehmender Betriebsgröße wurden durchschnittlich mehr Schutzmaßnahmen eingeführt:
- Kleinstbetriebe (weniger als 10 Beschäftigte): 7 Maßnahmen
- Kleinbetriebe (10 bis 49 Beschäftigte): 9 Maßnahmen
- mittlere Betriebe (50 bis 249 Beschäftigte): 10 Maßnahmen
- große Betriebe (250 Beschäftigte und mehr): 11 Maßnahmen.
Insbesondere in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten kommt es relativ häufig vor, dass keine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist, nicht auf ausreichende Lüftung geachtet oder Risikogruppen nicht gesondert geschützt werden. In großen Betrieben mit 250 oder mehr Beschäftigten sind solche Maßnahmen hingegen fast flächendeckend verbreitet.