Scherze über Corona-Regeln? Da ist der Job schnell weg!
Ein scherzhaft gemeintes Selfie bei WhatsApp über die (Nicht-) Einhaltung von Corona-Regeln hat einen Beschäftigten den Job gekostet.
März 2020, Corona kommt offiziell in Deutschland an, Social Distancing ist in aller Munde und soll möglichst von allen praktiziert werden. Aber haben sich wirklich alle an Kontaktverbote gehalten?
Mindestens ein Beschäftigter eines niedersächsischen Unternehmens hat Ende März 2020 die Notwendigkeit von Social Distancing nicht erkannt und bei WhatsApp ein Selfie von sich und fünf weiteren Personen gepostet, auf dem sie gemeinsam auf dem Fußboden saßen und Karten spielten. Der Beschäftigte schrieb zu dem Foto „Quarantäne bei mir“. Zu dem Zeitpunkt galten umfangreiche Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, unter anderem ein Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen.
Kurze Zeit vorher hatte der Arbeitgeber eine Betriebsversammlung abgehalten, bei der es um Covid-19-Sicherheitsbestimmungen ging. Er hat damit den Schutz seiner Beschäftigten vor einer Infektion bezweckt. Der Arbeitgeber nahm das Bild bei WhatsApp zum Anlass, den Beschäftigten fristlos zu kündigen. Aus seiner Sicht habe der Beschäftigte durch das Bild und sein Verhalten gezeigt, dass er die Corona-Sicherheitsbestimmungen nicht ernst nehme und so unter anderem auch Risikopersonen im Betrieb gefährdet.
Der Beschäftigte klagte gegen die fristlose Kündigung. Aus seiner Sicht war die Kündigung unbegründet, da es sich bei dem Bild lediglich um einen Scherz gehandelt haben soll und außerdem vorher auch keine Abmahnung erfolgt war. Er behauptete außerdem, dass das Foto Anfang März entstanden sei, als die Kontaktbeschränkungen noch nicht gegolten haben.
Das Arbeitsgericht Osnabrück (Az. 2 Ca 143/20) musste die Frage, ob das Verhalten des Beschäftigten für eine fristlose Kündigung ausreichend war, jedoch nicht mehr entscheiden.
Arbeitgeber und Beschäftigter haben sich auf einen Vergleich geeinigt: Das Arbeitsverhältnis wird unter Lohnfortzahlung zu Ende August aufgelöst und der Beschäftigte erhält eine Abfindung.
Seinen Job ist er also los – ob sich dieser Scherz trotz Abfindung gelohnt hat, bleibt fraglich.