Verlängerung der Homeoffice-Pflicht bis Ende April 2021
Das Bundeskabinett hat diese Woche die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arbeitsschutzverordnung) bis zum 30. April 2021 verlängert.
Trotz der Bemühungen die Corona-Pandemie einzudämmen, bleiben die Infektionszahlen hoch. Ein wirksames Instrument zur Eindämmung ist die Arbeit im Homeoffice, um so die Anzahl von Kontakten am Arbeitsplatz und auf dem Weg dahin zu reduzieren. Die Bundesregierung hat daher die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis Ende April 2021 verlängert – diese wäre eigentlich am 15. März 2021 ausgelaufen. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft (RGC berichtete).
Herzstücke der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind:
- Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen
- die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person,
- die Einteilung in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten,
- die Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken.
Darüber hinaus werden durch die Änderungsverordnung diese bisherigen Regelungen erweitert und optimiert. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei den stufenweise vorgesehenen Lockerungen wirtschaftlicher Aktivitäten die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes aufeinander abgestimmt und an die aktuellen betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Außerdem wird klargestellt, dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen. Wenn einzelne Beschäftigte aufgrund spezifischer Anforderungen zusätzlich geschützt werden müssen, sind FFP2-Atemschutzmasken oder vergleichbare Typen erforderlich.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt: Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS hat die Nutzung von Homeoffice im Januar und Februar 2021 um 22 % zugenommen.