Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes: Homeoffice-Pflicht 2.0
Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice für Beschäftigte gesetzlich verankert. Durch eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll außerdem die Verpflichtung des Angebots von Corona-Tests am Arbeitsplatz ausgeweitet werden.
Beschäftigte sind künftig grundsätzlich verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten, falls ihr Arbeitgeber ihnen das anbietet. Arbeitgeber sind wiederum verpflichtet ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken, wenn „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Im neuen Infektionsschutzgesetz heißt es ausdrücklich: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“ Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage (RGC berichtete) können Beschäftigte daher nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten.
Jedoch gibt es von dieser grundsätzlichen Verpflichtung Ausnahmen. Beschäftigte können geltend machen, dass das Arbeiten im Homeoffice für sie nicht zumutbar sei.
Ausweitung der Test-Pflicht
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat außerdem eine Verschärfung der bereits geltenden Verpflichtung, Corona-Tests am Arbeitsplatz anzubieten, auf den Weg gebracht (RGC berichtete). Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, in ihren Betrieben allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten.