VG Düsseldorf: 28.000 nicht zertifizierte Atemschutzmasken des Typs KN95 gestoppt
Beschluss vom 19.02.2021, Az. 3 L 11/21
In dem vorstehenden Verfahren zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und einem schweizerischen Unternehmen, welches Atemschutzmasken des Typs KN95 in Deutschland vertreibt, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass diese Masken ohne europäische Zertifizierung nicht weiter auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden dürfen und zurückzunehmen sind.
Relevanz: Das Verfahren hat Relevanz für Importeure und Händler von persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmasken) sowie mittelbar auch für Unternehmen, deren Beschäftigte Atemschutzmasken des Typs FFP2 oder vergleichbar tragen müssen.
Hintergrund: Ein schweizerisches Unternehmen hat durch ihre in Deutschland ansässige Geschäftspartnerin im Frühjahr 2020 Atemschutzmasken des Typs KN95 (sog. chinesischer Standard) auf dem deutschen Markt eingeführt. An den Masken war ein CE-Kennzeichen angebracht und verschiedene Zertifikate beigefügt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Unternehmen als zuständige Behörde angeordnet, die in ihrem Bezirk befindlichen Masken nicht weiter zu vertreiben und diese zurückzunehmen. Die Bezirksregierung hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Masken nicht dem hohen, im Einzelnen durch europarechtliche Regelungen vorgegebenen Standard für die Beschaffenheit von sogenannten persönlichen Schutzausrüstungen entsprächen. Gegen diese Anordnung hat das schweizer Unternehmen einen Eilantrag vor dem VG Düsseldorf gestellt.
Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag abgelehnt und den von der Bezirksregierung angeordneten Stopp der Verbreitung dieser Atemschutzmasken bestätigt. Das VG hat seine Entscheidung damit begründet, dass die beigefügten Zertifikate einen hohen Schutz durch die Anbringung des CE-Kennzeichens suggerierten, ohne dass die Atemschutzmasken vorher durch eine dafür vorgesehene Stelle zertifiziert worden seien. Vor der Bereitstellung von Atemschutzmasken des Typs KN95 muss in Deutschland durch eine geeignete Stelle nach strengen Vorgaben geprüft und bestätigt werden, dass diese ein den europarechtlichen Vorgaben entsprechendes, vergleichbares Gesundheits- und Sicherheitsniveau bieten. Da das schweizer Unternehmen diese Möglichkeit nicht wahrgenommen und die Masken nicht zertifizieren lassen hat, mussten diese nach Ansicht des VG Düsseldorf aufgrund des vermutlich geringeren Schutzniveaus vom Markt genommen werden.