10 Handlungsempfehlungen für die Energiepolitik

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) fordert von einer neuen Bundesregierung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands auf dem Weg zur Klimaneutralität zu erhalten

Der Bundesverband der Energieabnehmer e. V. (VEA) setzt sich für die energie- und klimapolitischen seiner rd. 4.500 Mitgliedsunternehmen ein, bei denen es sich überwiegend um energieintensive Unternehmen des Mittelstandes aus allen Branchen handelt. Nun spricht der VEA 10 Handlungsempfehlungen für die Energiepolitik aus.  

Der VEA bekennt sich zu dem deutschen Klimaschutzziel, bis 2045 die Netto-Null zu erreichen. Allerdings: Voraussetzung für jede Investition und für jeden Umstieg bei den Unternehmen ist das Vorhandensein einer Alternative. Solange es an dieser Voraussetzung fehlt, führen steigende CO2-Preise nur zu einer finanziellen Mehr-Belastung ohne Klimaschutzwirkung. Das bedeutet, die Unternehmen brauchen EE-Strom und klimafreundliche Brennstoffe wie Wasserstoff in ausreichenden Mengen zu bezahlbaren Preisen. Genauso wichtig sind innovative Produktionsanlagen, mit denen sie ihre Produktionsprozesse fortführen können. Grundtenor des VEA ist deshalb, dass die eine erfolgreiche Energiewende nur gelingen kann, wenn die Politik die energieintensiven Unternehmen mitnimmt und dafür sorgt, dass der Mittelstand weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in Deutschland produzieren kann.
 
Um die Interessen des energieintensiven Mittelstands zu adressieren, hat der VEA 10 kurze Handlungsempfehlungen formuliert, die Sie hier abrufen können:

Diese Handlungsempfehlungen hat der VEA an die Politik gesandt. Außerdem werden die 10 Punkte gemeinsam mit Positionen weiterer Verbände in einer Broschüre des Forums für Zukunftsenergien publiziert und von dort ebenfalls in die Politik gegeben.
 
Zu den zentralen Forderungen des VEA gehört, dass eine Elektrifizierung von Industrieprozessen nur mit einem wettbewerbsfähigen Strompreis gelingen kann. Mindestens für Dekarbonisierungs-Projekte von Unternehmen, bei denen durch die Elektrifizierung eines Prozesses konkret CO2-Emissionen reduziert werden, sollte deshalb ein Dekarbonisierungs-Strompreis für die Industrie gewährt werden.
Eine weitere wichtige Forderung ist, dass Wasserstoff auch für den energieintensiven Mittelstand mitgedacht werden muss. Die Unternehmen brauchen verbindliche Zusagen, ab wann Wasserstoff zu wettbewerblichen Preisen zur Verfügung stehen wird.

Wichtig ist außerdem, dass das Energierecht gerade für kleinere Unternehmen schon heute kaum mehr beherrschbar und deshalb eine Entbürokratisierung – überall wo irgend möglich – dringend erforderlich ist.

Fragen zu diesen Empfehlungen richten Sie gern unmittelbar an Eva Schreiner (eschreiner@vea.de)  oder Christian Otto (cotto@vea.de).