„100-Tage-Gesetz“ kommt voraussichtlich erst im Herbst 2018

Anpassung u.a. des EEG 2017 verschoben. Das geplante „100-Tage-Gesetz“ wird nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause kommen. Dies teilte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herr Altmaier, vergangene Woche mit. 

Mit dem „100-Tage-Gesetz“ sollen insbesondere die Neuregelungen hinsichtlich der EEG-Umlageprivilegierung für hocheffiziente KWK-Anlagen umgesetzt werden, die seit dem 1. August 2014 (erstmals) zur Eigenversorgung eingesetzt werden. Der in diesen Anlagen erzeugte Eigenstrom wird seit dem 1. Januar diesen Jahres mit 100% EEG-Umlage belastet, da die EU-Kommission die deutsche Privilegierungsregelung des § 61b Nr. 2 EEG 2017 Ende vergangenen Jahres nicht genehmigt hatte (RGC berichtete).

Anfang Mai hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits erste mit der EU-Kommission abgestimmte Eckpunkte veröffentlicht, wie eine solche Neuregelung für KWK-Anlagen aussehen könnte (RGC berichtete). Weiterhin gab es Überlegungen, in dem „100-Tage-Gesetz“ unter anderem bestehende Regelungen des EEG 2017 zur Abgrenzung von Drittstrommengen zu überarbeiten. Im Rahmen des EEG 2017 ist dies z.B. für Eigenstromversorger oder stromkostenintensive Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung der §§ 63 ff. EEG 2017 in Anspruch nehmen ein brisantes Thema.

Betroffene Unternehmen werden sich somit noch einige Monate gedulden müssen, bis entsprechende neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten werden.

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie an dieser Stelle informieren.