52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen gestrichen

Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Woche die Aufhebung des Ausbaustopps für neue Solar-Anlagen (sog. PV-Deckel) im EEG beschlossen.

Der PV-Deckel wird nun also doch endgültig entfallen. … und damit gerade noch rechtzeitig vor Erreichen der 52-GW-Ausbaugrenze in diesem oder kommenden Monat, nach dem neu in Betrieb genommene Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 kW keine finanzielle Förderung nach dem EEG mehr erhalten hätten (RGC berichtete u. a. hier).

Zudem wurden einige Folgeänderungen in der Marktstammdatenregisterverordnung beschlossen, die Erleichterungen für Betreiber neuer Solaranlagen bringen. So müssen Anlagenbetreiber ab Inkrafttreten des Gesetzes bei der Registrierung ihrer neuen PV-Anlagen im Marktstammdatenregister nicht mehr angeben, ob eine EEG-Förderung in Anspruch genommen werden soll. An diese Angabe geknüpfte Sanktionen entfallen dann ebenfalls (u. a. Fälligkeitshindernis).

Die hierfür erforderlichen Änderungen im EEG und in der MaStrV sind mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 19/20148) noch kurz vor der BT-Debatte in das Gesetzgebungsverfahren zum sog. Gebäudeenergiegesetz (RGC berichtete) aufgenommen worden. Dieses wurde am 18. Juni 2020 in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag verabschiedet (BR-Drs. 343/20) und kann damit nach seiner Verkündung im BGBl. in Kraft treten.