Ältere Energieausweise laufen ab

Erstellung eines neuen Energieausweises notwendig

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Eigentümer für Wohn- und Nichtwohngebäude einen sog. Energieausweis u.a. dann vorlegen, wenn sie das Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Der Energieausweis bescheinigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, z. B. den Energiebedarf für das Heizen.
Die Laufzeit von Energieausweisen beträgt zehn Jahre. Nachdem im Jahr 2018 bereits die ersten Energieausweise für bestimmte Wohngebäude ausgelaufen sind, sind ab Juli 2019 die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude betroffen und müssen durch neue ersetzt werden.
Energieausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren für Nichtwohngebäude ausgestellt worden sind, laufen demnach jetzt aus. Eigentümer, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen sich daher einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis erstellen zu lassen.
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