Änderung des StromStG und EnergieStG in Planung!

Es steht wieder eine Änderung der Strom- und Energiesteuergesetzes an.

Am 6. November 2020 hat die Bundesregierung als Bundesrat-Drucksache einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verbrauchssteuergesetze, insbesondere des Strom- und Energiesteuergesetzes veröffentlicht. Damit soll im Wesentlichen die Systemrichtlinie (RL (EU) 2020/262) und die Alkoholstrukturrichtlinie (RL (EU) 2020/1151) in nationales Recht umgesetzt werden.

Im Strom- und Energiesteuergesetz sind insbesondere folgende Änderungen geplant:

Die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten soll künftig mit einem EDV-gestützten System, dem sog. EMCS („Exercise Movement and Control System“), erfolgen. Dieses System wird bereits bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung, also unversteuerter Waren, eingesetzt. Nun soll es auch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren zum Einsatz kommen, die im Abgangsmitgliedstaat bereits versteuert worden sind. Bislang fanden diese Beförderungen auf Grundlage von Begleitdokumenten in Papierform statt. In diesem Zusammenhang sollen auch zwei neue Rechtsfiguren, der zertifizierte Empfänger und zertifizierte Versender, eingeführt werden (§ 15a und § 15b EnergieStG-Entwurf).

Änderungen soll es auch bei dem Versandhändler in einem anderen Mitgliedstaat geben, der zukünftig nicht mehr zwingend einen Beauftragten im Empfangsmitgliedstaat benennen muss (§ 18 Abs. 3 EnergieStG-Entwurf).

Darüber hinaus ist geplant, Steuerbegünstigungen für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO) und für Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) einzuführen (§§ 58, 58a EnergieStG-Entwurf, §§ 9d, 9e StromStG-Entwurf).