Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter dem Energiefinanzierungsgesetz veröffentlicht

Wer Privilegierungen unter dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nutzt, muss auch weiterhin eine Drittmengenabgrenzung vornehmen!

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 29.03.2023 eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des EnFG veröffentlicht. Die aktuelle Version des Dokuments zum Grundverständnis zum Messen und Schätzen finden Sie hier

Wie bei der vorhergehenden Aktualisierung im letzten Jahr (RGC berichtete), stellt auch diese Änderung keinen Grund zur Beunruhigung dar. Denn die Grundzüge zur Vorgehensweise beim Messen und Schätzen unter dem EnFG haben sich im Vergleich zu denen unter dem EEG nicht geändert. 

Ein paar Schlaglichter:

  • Eine Schätzungsbefugnis aufgrund einer technischen Unmöglichkeit oder eines unvertretbaren Aufwands in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (§ 45 Abs. 2 Nr. 2) ist im Rahmen der Endabrechnung nachzuweisen. Dazu verweisen die ÜNB auf ihr Berechnungstool.
  • Auch die Sicherstellung der ¼-Stunden-Zeitgleichheit – nunmehr von Netzentnahme und Eigenverbrauch – kann unter den bekannten Voraussetzungen vorgenommen werden. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere, dass die ÜNB die „gewillkürte Nachrangregelung“ weiterhin für anwendbar erklären. Nach unserer Ansicht ist dabei jedoch zu beachten, dass die Anwendung weiterhin eine Schlechterstellung zur Folge haben sollte, sodass die Zuweisung der Strommengen nicht mehr zur Eigenerzeugung, sondern zum Netzbezug erfolgen sollte.
  • Die Besonderheiten des letzten Jahres (Hinweise für die Dokumentation und Vorlage des Messkonzepts als Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht) sind – wie wir finden zu Recht – ersatzlos gestrichen worden.

Im Hinblick auf die bis zum 31. Mai 2023 letztmalig abzugebenden EEG-Meldungen für das 1. Halbjahr 2022, verweist die Aktualisierung des Grundverständnisses zusätzlich noch auf die Regelungen des EEG 2021.

Fragen rund um das Thema Messkonzept und was sich vom EEG zum EnFG geändert hat, erklären wir Ihnen in der Veranstaltung: War mein Messkonzept umsonst? Anleitung zur Drittmengenabgrenzung unter dem Energiefinanzierungsgesetz von RGC und VEA am 6. Juli 2023. Sollten Sie vorher Unterstützung bei den abzugebenden Meldungen zum 31. Mai 2023 brauchen, kommen Sie gern auf uns zu!

Autoren: Pia Weber
                Annerieke Walter