Aktueller Stand des Smart-Meter-Rollouts

Zertifizierte Smart-Meter-Gateway-Administratoren

Der Smart-Meter-Rollout ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung. So sollen Netze, Erzeugung und Verbräuche zukünftig besser verknüpft sein, um Energieeinsparungspotentiale zu erhöhen. Dieser flächendeckende Rollout intelligenter Messsysteme ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Das Gesetz ist bereits am 2. September 2016 in Kraft getreten. Bis zuletzt geht der Smart-Meter-Rollout jedoch nur sehr schleppend voran.
Zur Umsetzung des Rollouts sieht das Gesetz eine sukzessive Umrüstung der derzeit am Markt verwendeten Stromzähler auf die neuen intelligenten Messsysteme vor. Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen:
  • die moderne Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und
  • das Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit)
An das Smart-Meter-Gateway werden sehr hohe Anforderung an die Authentizität und die Vertraulichkeit bei Kommunikation und gesichertem Datenaustausch gestellt. Aufgrund dieser hohen Anforderungen konnte bisher überhaupt nur ein Smart-Meter-Gateway vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden (RGC berichtete). Es bedarf jedoch drei zertifizierter Kommunikationseinheiten, bevor der Rollout eingeleitet werden kann. 
Neben dem Smart-Meter-Gateway müssen auch die Smart-Meter-Gateway-Administratoren vom BSI zertifiziert werden. Inzwischen sind bereits über 30 zertifizierte Unternehmen beim BSI gelistet. Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist entweder
  • der Messstellenbetreiber (grundzuständig oder wettbewerblich) oder
  • ein Unternehmen, das vom Messstellenbetreiber beauftragt wurde.
Er ist in der Funktion als Administrator für den sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich. Die Zertifizierung ist erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. So dürfen nur zertifizierte Administratoren die Aufgaben rund um Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Konfiguration, Überwachung und Wartung des Smart-Meter-Gateways wahrnehmen. Die einheitlichen organisatorischen und technischen Anforderungen sowie Maßnahmen für die Mindestsicherheit beim Administrator sind in der Technischen Richtlinie TR-03109-6 festgelegt.