Antragstellung für eine reduzierte EEG-Umlage bei der Wasserstoffherstellung

BAFA startet Antragstellung im elektronischen Portal Elan-K2

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Antragsverfahren für eine Reduzierung der EEG-Umlage bei der elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff im elektronischen Portal Elan-K2 freigegeben.

Anträge sind bis zum 30. September 2021 einzureichen. Kürzlich wurde vom BAFA auch das Merkblatt zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen 2021 (RGC berichtete) veröffentlicht. Weitere Informationen werden vom BAFA hier bereitgestellt.

Bei der Antragstellung sind verschiedene Antragsteller adressiert:

  • Unternehmen, deren Wirtschaftszweigklasse der „Herstellung von Industriegasen“ (WZ 2011) entspricht, d.h. die Herstellung von Wasserstoff den größten Beitrag zur Wertschöpfung des Unternehmens darstellt.
  • Selbstständige Unternehmensteile (sUT), d.h. das Gesamtunternehmen muss nicht einer Branche nach Anlage 4 zugeordnet sein, die Herstellung von Wasserstoff muss aber den größten Beitrag der Wertschöpfung des sUT ausmachen. Im Übrigen gelten die Anforderung gemäß § 64 Abs. 5 EEG.
  • Ob nicht-selbstständige Unternehmensteile (nUT) tatsächlich von der Begrenzungsmöglichkeit Gebrauch machen können, steht noch unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission, die diesen Tatbestand von der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 vorerst ausgeklammert hatte.

Wir gehen von einer stark ansteigenden Zahl der Antragsteller für diese Kategorie der Begrenzung der EEG-Umlage in den kommenden Jahren aus.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!

Unser Team hat bereits eine langjährige Erfahrung mit dem elektronischen Antragsportal des BAFA bei der Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen aufgebaut. Sofern wir Ihnen ein Angebot zur Unterstützung bei der Antragstellung übersenden dürfen, kontaktieren Sie uns gern!