Antworten der GZD zu FAQ zum „Verwenderbegriff“
Die Generalzolldirektion beantwortet Fragen zur Bestimmung des Selbstverbrauchs.
Die Generalzolldirektion (GZD) hat „Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwenderbegriff“ veröffentlicht. In den FAQ werden Fragen zur Bestimmung von Selbstverbrauch – in Abgrenzung zum Drittverbrauch – für die Entlastungsanträge bei Strom- und Energiesteuern beantwortet. Die FAQ nehmen dabei insbesondere Bezug auf das Hinweisschreiben der GZD „Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt“ und die darin enthaltenen Grundsätze bei vollautomatisierten Anlagen.
U. a. werden folgende Fragen behandelt:
- Anhand welcher Kriterien wird eine automatisierte Anlage als vollautomatisierte Anlage eingestuft?
- Was ist mit „Verantwortung für die Anlage“ im Informationsschreiben gemeint?
- Wie ist die Person, die den Realakt vornimmt, zu bewerten, wenn die übergeordnete Steuerung initial durch den Anlagenbauer programmiert wird?
- Wie ist die Person, die den Realakt vornimmt, zu bestimmen, wenn ein Dritter (auf Anweisung) die Regelung vornimmt?
Die FAQ sind relevant für Anlagenbetreiber, die strom- und energiesteuerrelevante Anlagen nicht in Eigenverantwortung betreiben, sondern sich der Hilfe Dritter bedienen. Bei der Frage, ob der Strom- bzw. Energieverbrauch dieser Anlagen bei Entlastungsanträgen beim HZA als eigener Verbrauch angesetzt werden kann, sind das Hinweisschreiben und die FAQ der GZD heranzuziehen.