BAFA überprüft sUT-Anträge

BAFA überprüft „Leitungsfunktion“ bei selbstständigen Unternehmensteilen.

In den letzten Wochen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an zahlreiche Antragsteller, die eine Begrenzung der EEG-Umlage in 2019 für ihren selbstständigen Unternehmensteil (sUT) beantragt haben, Anhörungsschreiben versandt. In den Schreiben äußert das BAFA regelmäßig Zweifel am Bestehen einer eigenen Leitung der betroffenen sUT. Diese liege nach Ansicht der Behörde dann nicht vor, wenn die Leitung des sUT durch einen oder mehrere Geschäftsführer erfolgt.

Hintergrund:
Nach § 64 Abs. 5 EEG 2017 muss ein sUT über die wesentlichen Funktionen eines Unternehmens verfügen, zu denen ausweislich der Gesetzbegründung u.a. eine Leitung gehört.

Sollten Sie ebenfalls ein Anhörungsschreiben des BAFA betreffend die „Leitungsfunktion“ Ihres sUT erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich hierzu anwaltlich beraten zu lassen.