BAFA veröffentlicht Durchschnittsstrompreise für Besondere Ausgleichsregelung (KWK-/ Offshore-Umlage-Begrenzung).

Besondere Ausgleichsregelung: Antragstellung 2022

Die EEG-Umlage soll zum Juli 2022 abgeschafft werden – ohne EEG-Umlage entfällt auch die entsprechende Begrenzungsmöglichkeit. Dies gilt für das Antragsverfahren der Besonderen Ausgleichsregelung aber nicht gänzlich, denn mit dem Antrag machen stromkostenintensive Unternehmen nicht nur eine Reduzierung der EEG-Umlage geltend, sondern auch eine Reduzierung der KWK-/ und Offshore-Haftungsumlage. Diese gelten unverändert fort. Darüber, dass auch das Antragsverfahren in 2022 in Bezug auf die KWK-/ und Offshore-Umlagebegrenzung unverändert fortbesteht, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits auf der Internetseite informiert (RGC berichtete).

Für den Antrag zur Reduzierung der KWK-/ und Offshore-Haftungsumlage in der Besonderen Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun die Durchschnittsstrompreise veröffentlicht. Zu den durchschnittlichen Strompreisen für die diesjährige Antragstellung gelangen Sie hier.

Seit einigen Jahren sind für die Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens maßgeblich. Die Stromkosten werden vielmehr anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechnet. Unter Zugrundelegung der maßgeblichen Durchschnittsstrompreise können antragstellende Unternehmen ihre Stromkostenintensität ermitteln.

Zu dem Hinweisblatt des BAFA „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise“ des BAFA gelangen Sie hier. Die Ermittlung der Durchschnittstrompreise beruht auf der Besondere-Ausgleichsregelungs-Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV).

Autoren: Lena Ziska
                 Jens Nünemann