BAFA veröffentlicht Durchschnittsstrompreise für Besondere Ausgleichsregelung
Besondere Ausgleichsregelung EEG: Antragstellung 2021
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2021 veröffentlicht. Zu den durchschnittlichen Strompreisen für die diesjährige Antragstellung gelangen Sie hier.
Seit einigen Jahren sind für die Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens maßgeblich. Die Stromkosten werden vielmehr anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechnet. Unter Zugrundelegung der maßgeblichen Durchschnittsstrompreise können antragstellende Unternehmen ihre Stromkostenintensität ermitteln.
Zu dem Hinweisblatt des BAFA „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise“ des BAFA gelangen Sie hier. Die Ermittlung der Durchschnittstrompreise beruht auf der Besondere-Ausgleichsregelungs-Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV).