BAFA veröffentlicht Durchschnittsstrompreise und Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2018
Das BAFA hat gestern die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung EEG sowie die aktuelle Version seines Merkblatts für stromkostenintensive Unternehmen 2018 veröffentlicht.
Das BAFA hat gestern die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2018 veröffentlicht. Seit 2016 sind im Rahmen der Antragstellung nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens, sondern vielmehr die sog. maßgeblichen Stromkosten, die anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechneten werden, relevant. Die konkrete Berechnung der maßgeblichen Stromkosten sowie viele Fragen in deren Kontext hatte das BAFA in einem separaten Merkblatt „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise“ behandelt, welches derzeit auf der Homepage des BAFA nicht verfügbar ist. Es ist davon auszugehen, dass das Merkblatt derzeit überarbeitet wird.
Darüber hinaus hat das BAFA auf seiner Homepage das überarbeitete Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2018 veröffentlicht. In dem Merkblatt werden die Antragsvoraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die im Rahmen des Antrags beizubringenden Nachweise beschrieben. Zusätzlich beschäftigt sich das Merkblatt in gesonderten Kapiteln mit der Antragstellung als selbstständiger Unternehmensteil (sUT), Anträgen nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 sowie Sonderfällen wie Neugründungen oder Umwandlungen. Grundlegende Neuerungen hat das Merkblatt im Vergleich zur Vorgängerversion aus 2017 auf den ersten Blick dabei nicht erfahren.