BAFA veröffentlicht Durchschnittsstrompreise und Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2019

Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage – Antragsjahr 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung EEG, sowie die aktuelle Version seines Merkblatts für stromkostenintensive Unternehmen (und Schienenbahnen) für das Antragsjahr 2019 veröffentlicht.

Durchschnittsstrompreise:
Das BAFA hat die Durchschnittsstrompreise für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2019 veröffentlicht. Seit 2016 sind im Rahmen der Antragstellung nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens, sondern vielmehr die sog. maßgeblichen Stromkosten relevant, die anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechneten werden.

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2019:
Darüber hinaus hat das BAFA auf seiner Homepage das überarbeitete Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2019 veröffentlicht. In dem Merkblatt werden die Antragsvoraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die im Rahmen des Antrags beizubringenden Nachweise beschrieben. Zusätzlich beschäftigt sich das Merkblatt in gesonderten Kapiteln mit der Antragstellung als selbstständiger Unternehmensteil (sUT), Anträgen nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 sowie Sonderfällen wie Neugründungen oder Umwandlungen. Das Merkblatt für Schienenbahnen 2019 wurde ebenfalls veröffentlicht.

Grundlegende Neuerungen hat das Merkblatt im Vergleich zur Vorgängerversion aus 2018 bis auf ergänzende Vorgaben für die Antragstellung als selbstständiger Unternehmensteil (sUT) nicht erfahren. Insbesondere äußert sich das BAFA – wie auch bereits auf der diesjährigen Informationsveranstaltung angekündigt – nicht zu den gesetzlichen Neuregelungen der Drittmengenabgrenzung. Aussagen dazu werden in dem neuen Hinweisblatt Stromzähler erwartet, welches nach Aussage des BAFA „demnächst“ veröffentlicht werden soll. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.