BAFA veröffentlicht Merkblatt für Schienenbahnen 2018
Das BAFA hat kürzlich die aktuelle Version seines Merkblatts für Schienenbahnen 2018 veröffentlicht.
Vor einigen Tagen hat das BAFA auf seiner Homepage das überarbeitete Merkblatt für Schienenbahnen 2018 veröffentlicht. In dem Merkblatt werden die Antragsvoraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die im Rahmen des Antrags beizubringenden Nachweise beschrieben. Grundlegende Neuerungen hat das Merkblatt im Vergleich zur Vorgängerversion aus 2017 nicht erfahren. Neu sind insbesondere die Ausführungen zu den Transparenzpflichten nach dem europäischen Beihilferecht (Seite 18 f.). Danach veröffentlicht das BAFA u.a. unter Nennung des jeweiligen begrenzten Unternehmens als Beihilfeempfänger den nach dem EEG und KWKG erhaltenen Begrenzungsbetrag. Die betroffenen Unternehmen können innerhalb von zwei Monaten unter Darlegung von Gründen eine Berichtigung der veröffentlichten Daten beim BAFA beantragen.