BAFA veröffentlicht überarbeitetes Hinweisblatt Durchschnittsstrompreise

Das BAFA hat Ende letzter Woche sein überarbeitetes Hinweisblatt „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise“ veröffentlicht. Ende der letzten Woche hat das BAFA sein leicht überarbeitetes Hinweisblatt „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise“ veröffentlicht. Das Hinweisblatt hat neben einigen kleinen redaktionellen Änderungen nur eine inhaltliche Ergänzung unter „5. Häufig gestellte Fragen“ erfahren. Die Ergänzung betrifft den Fragenkomplex „Vollbenutzungsstunden für die Zuordnung zum durchschnittlichen Strompreis“ und hier konkret die Ermittlung der Jahreshöchstlast, wenn im Nachweiszeitraum eine Netzreservekapazität genutzt wurde (8. Thema, Seite 13). Maßgeblich ist nach Ansicht des BAFA auch in diesen Fällen „die tatsächlich höchste Last der Entnahme“ der Abnahmestelle.

Hintergrund: Seit 2016 sind im Rahmen der Antragstellung nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens, sondern vielmehr die sog. maßgeblichen Stromkosten, die anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechneten werden, relevant. Die Durchschnittsstrompreise für das Antragsjahr 2018 wurden Ende Februar vom BAFA veröffentlicht (RGC berichtete).