BAFA versendet – anders als zunächst angekündigt – nun doch Begrenzungsbescheide für 2019 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung

Das BAFA kündigte an, dass die Bescheiderteilung für 2019 – unter Vorbehalt – nunmehr trotz der noch ausstehenden Überprüfung der Drittmengenabgrenzung anhand der Neuregelungen der §§ 62 a, 62 b und 104 Abs. 10/11 EEG  (Energiesammelgesetz – EnSaG) beginnt.

Das BAFA informiert in dem Schreiben vom 21. Dezember 2018 alle Antragsteller der Besonderen Ausgleichsregelung EEG, dass das BAFA nunmehr mit der Bescheiderteilung für 2019 beginnen werde und ab der zweiten Januarwoche mit dem Zugang der Begrenzungsbescheide zu rechnen sei.

Das BAFA kündigt an, dass die Bescheiderteilung auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben unter Vorbehalt vorgenommen wird, sofern noch keine Rückmeldung auf die Auskunftverlangen des BAFA vom 11. und 17. Dezember 2018 erfolgt ist. Nach erfolgter Rückmeldung auf die Auskunftverlangen wird das BAFA sodann prüfen, ob der Vorbehalt entfallen kann oder der Bescheid anzupassen bzw. aufzuheben ist. Das BAFA kündigt zudem erstmalig eine Frist für die zunächst ohne Frist versehenen Auskunftverlangen in den Nebenbestimmungen zum Begrenzungsbescheid an, in denen der 31. März 2019 für eine Rückmeldung auf die Auskunftverlangen festgesetzt werden wird.
 
Das Schreiben des BAFA schließt mit dem positiven Ausblick, dass trotz dessen, dass derzeit noch keine Begrenzungsbescheide erteilt wurden, die Erhebung der EEG-Umlage von den Übertragungsnetzbetreibern zunächst ausgesetzt wird.

Es ist weiterhin dringend zu empfehlen, die Drittmengenabgrenzung nach den neuen Vorgaben mit großer Sorgfalt vorzunehmen. Freigabeerklärungen ins Blaue hinein sind angesichts der dann ggf. drohenden Rücknahme des Begrenzungsbescheides zu vermeiden.

Um möglichst vielen BesAR-Unternehmen eine schnelle Unterstützung bei der vorzunehmenden Drittmengenabgrenzung geben zu können, bieten wir neben den bereits ausgebuchten Workshops zur Drittmengenabgrenzung nach den Vorgaben des EnSaG am 14. und 15.01.2019 einen weiteren Workshop am 29.01.2019 in unseren Hannoveraner Kanzleiräumen an. Zur Anmeldung geht es hier.