BAFA verwendet neue Formulare für Zulassungsanträge nach dem KWKG 2020

Zu den Neuregelungen im KWKG 2020 hat das BAFA die Zulassungsanträge für KWK-Anlagen zum Erhalt einer KWK-Förderung grundlegend überarbeitet und vereinfacht.

Zusammen mit dem EEG 2021 wurde auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zuerst im Januar 2021 umfassend novelliert und dann nach der Genehmigung der EU-Kommission nochmal im Juli 2021 angepasst. Es wurden zahlreiche Änderungen der Zuschlagssätze und die Verlängerung der Förderung aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis zum 31.12.2026 geregelt (RGC berichtete hier und hier).

Bis zur Genehmigung der EU-Kommission durften die geänderten Fördervorschriften des KWKG 2020 nicht angewendet werden, entsprechend hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Zulassungsbescheide für KWK-Anlagen nur unter Vorbehalt erteilt.

Jetzt hat das BAFA seine Internetseite für KWK-Anlagen neu strukturiert:

Die Zulassungsanträge sind grundlegend konsolidiert und das BAFA startet ein neues Zulassungsverfahren. Statt der bisherigen zahlreichen Formulare, kann die Beantragung der Zulassung einer KWK-Anlage über ein(!) vereinfachtes Hauptformular erfolgen. Die Besonderheiten der verschiedenen KWK-Anlagenkategorien werden nun über Anlagen zu dem Hauptformular abgefragt. Welche Anlagen ausgefüllt werden müssen, können die Anlagenbetreiber aus dem neuen „Formularleitfaden“ entnehmen.

Wichtige Hinweise des BAFA von der Antragstellung bis zur Auszahlung des KWK-Zuschlags und den Meldepflichten gibt es für die Anlagenbetreiber in der überarbeiteten Sammlung häufiger Fragen („FAQ“).

Weitere Informationen zu dem neuen Antragsverfahren finden Sie hier.