BECV: Antragsformulare online

Die DEHSt hat die Formulare zur Beantragung einer Beihilfe im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) in ihrem Formular Management System (FMS) veröffentlicht.

Zur Kompensation der durch die Einführung des nationalen Emissionshandels steigenden CO2-Kosten können Unternehmen aus beihilfeberechtigten (Teil-)Sektoren nach der BECV erstmals zum 30. Juni 2022 die Zahlung einer Beihilfe beantragen. Für das Antragsverfahren veröffentlichte die zuständige Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen inzwischen aktualisierten Leitfaden und gab im Rahmen einer Veranstaltung erläuternde Hinweise (RGC berichtete hier und hier).

Inzwischen hat die DEHSt zudem die Antragsformulare im FMS veröffentlicht. Um den Antrag zu stellen, müssen Betroffene sich zunächst einen Benutzerzugang einrichten, um im Anschluss die Formulare ausfüllen zu können. Zu den entsprechenden Hinweisen gelangen Sie hier.

In Kürze soll eine weitere Aktualisierung des Leitfadens mit näheren Hinweisen zu den ab dem Abrechnungsjahr 2023 erforderlichen ökologischen Gegenleistungen folgen.

Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir gern die komplexe Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung für über 120 Unternehmen zurückgreifen. Bei Interesse melden Sie sich gern unter: becv@ritter-gent.de.

Autorin: Sandra Horn