Beitragsserie zum Energiesammelgesetz (Teil 6): Neue Hoffnung bei Streitigkeiten um die Begrenzung von Netzumlagen

Das Energiesammelgesetz (EnSaG) enthält mit §§ 62a, 62b, 104 EEG-E umfassende Neuregelungen zur Abgrenzung von Drittmengen im Zusammenhang mit EEG-Umlageprivilegierungen (RGC berichtete). Danach werden gerade für die Vergangenheit in vielen Fällen unter näheren Voraussetzungen auch Schätzungen zugelassen.

Diese Neuregelungen finden im KWKG gemäß § 26c KWKG-E entsprechende Anwendung.

Damit sind sie gerade auch für die Unternehmen besonders spannend, die von Streitigkeiten zur Begrenzung von Netzumlagen (KWKG-Umlage, Offshorehaftungsumlage und § 19-StromNEV-Umlage) betroffen sind (RGC berichtete). Denn diese Streitigkeiten sind gerade aufgrund von messtechnisch nicht oder fehlerhaft abgegrenzten Drittverbrauchern aufgekommen.  

Betroffene Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Streitigkeit aufgrund der Neuregelungen anders zu bewerten ist. Dies dürfte maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall abhängen.  

Zu den Neuregelungen zur Drittmengenabgrenzung können Sie sich gern bei unseren Workshops, die wir gemeinsam mit dem VEA veranstalten, näher informieren. Die Veranstaltungen finden am 12.02.2019 in Düsseldorf und am 21.02.2019 in Berlin statt. Melden Sie sich bei Interesse unter folgendem LINK an. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Programm.