Beitragsserie zum Energiesammelgesetz (Teil 2): neue Regeln für den Netzanschluss an das L-Gasnetz

Beitragsserie zum EnSaG (Teil 2): neue Regeln für die Netzanschlusspflicht der Netzbetreiber für Anschlüsse an das L-Gasnetz.

Die Netzanschlusspflicht der Netzbetreiber für Anschlüsse an das L-Gasnetz soll zukünftig entfallen. Das Energiesammelgesetz (EnSaG) sieht eine entsprechende Anpassung der Regelungen des EnWG vor.

Mit dem EnSaG sind zahlreiche Änderungen des EEG und des KWKG geplant (RGC berichtete). Ein weiterer Bestandteil des EnSaG betrifft eine Änderung des EnWG hinsichtlich der Pflicht der Netzbetreiber jedermann an ihr Netz anzuschließen. Die Anschlusspflicht soll nach dem Willen des Gesetzgebers zukünftig entfallen, wenn es um einen Anschluss an das L-Gasnetz geht.

Das EnSaG sieht daher Änderungen für die entsprechenden Regelungen in §§ 17 und 18 EnWG vor. Diese beiden Vorschriften verpflichteten Netzbetreiber aktuell dazu, jedermann zu diskriminierungsfreien und wirtschaftlichen Konditionen an ihr Netz anzuschließen. Nur in eng begrenzten und überprüfbaren Ausnahmefällen durfte der Netzbetreiber den gewünschten Netzanschluss verweigern.

Aufgrund des Rückgangs der L-Gasreserven werden derzeit die L-Gasnetzgebiete in Deutschland auf die Gasqualität H-Gas umgestellt und unter dem Stichwort „Marktraumumstellung“ alle Verbrauchsgeräte und Anschlüsse der Letztverbraucher technisch umgerüstet. Vor diesem Hintergrund sollen Netzbetreiber keine weiteren Investitionen in die L-Gasnetze vornehmen. Diese Maßnahme dient auch dazu, die L-Gas-Bestandskunden zu schützen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Anschlusspflicht der Netzbetreiber für L-Gasnetze jedenfalls dann entfallen, wenn ein Anschluss an ein H-Gasnetz für den Anschlusspetenten wirtschaftlich zumutbar ist. Der Netzbetreiber darf dann zukünftig auch eine Erhöhung vorhandener Kapazitäten eines L-Gasanschlusses ablehnen, wenn dies einen Ausbau im L-Gasnetz notwendig machen würde.

Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Grundlagen des Netzanschlusses wissen möchten; diese sind u.a. Gegenstand unseres Seminars am 27./28.11.2018 (Energie- und Umweltrecht für Unternehmen – Grundlagen und aktuelle Herausforderungen) in Hannover. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Teil 1 unserer Beitragsserie finden Sie hier.