BesAR: BAFA veröffentlicht Merkblatt für Antragstellung 2022.

Das BAFA hat das diesjährige Merkblatt zur Antragstellung in der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat folgende Dokumente für die diesjährige Antragstellung in der Besonderen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage auf seiner Internetseite veröffentlicht:

Das „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2022“ führt in den Vorbemerkungen zur geplanten Absenkung der EEG-Umlage und ihre Folgen aus. Beachten Sie hierzu auch unsere News aus Februar 2022.

Das BAFA stellt in den Vorbemerkungen zum Merkblatt klar, dass das Antragsverfahren nur für die in Aussicht gestellte Absenkung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2023 Relevanz hat, nicht die Absenkung vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022. Mit der geplanten Absenkung der EEG-Umlage ab 2023 auf null Euro steht für die antragsberechtigten Unternehmen zur Entscheidung, ob die Beantragung eines Begrenzungsbescheides für 2023 sinnvoll ist. Das BAFA formuliert, dass der Antrag in 2022 für alle stromkostenintensiven Unternehmen notwendig ist, die auch in 2023 eine Begrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erhalten wollen. Denn eine Begrenzung dieser beiden Umlagen ist nach aktueller Rechtslage nur über einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu erhalten. Wie sich das Antragsverfahren in 2023 darstellt, bleibt mit Blick auf die Entwicklung des Entwurfs zum neuen Energieumlagengesetz (EnUG) abzuwarten.

Autorin: Lena Ziska