Besondere Ausgleichsregelung: Erfahrungsbericht im Oktober 2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kündigt die Abfrage des Erfahrungsberichts an.
Teil der Antragstellung für stromkostenintensive Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage war die alljährliche Abfrage des sog. Erfahrungsberichtes. In der diesjährigen elektronischen Antragsmaske ELAN-K2 suchte man die Rubrik des Erfahrungsberichtes bislang vergebens.
Nun kündigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach erfolgreichem Login im elektronischen Antragsportal an, dass die Erhebung des Erfahrungsberichts voraussichtlich ab Oktober 2020 erfolgen wird. Die Abfrage wird nicht wie gewohnt Teil der Antragsmaske sein, sondern soll losgelöst über ein separates Umfragetool erfolgen. Die Antragsteller werden per E-Mail informiert, sobald der Erfahrungsbericht freigeschaltet wird.
Der Hinweis lautet: „Das BAFA wird den Erfahrungsbericht künftig über ein separates Umfragetool – außerhalb des ELAN-Portals – erheben. Der veränderte Erfahrungsbericht soll voraussichtlich ab Oktober bereitstehen. Die im ELAN hinterlegten Ansprechpartner werden dann eine entsprechende Hinweis-E-Mail mit einem Link auf den Fragebogen von uns erhalten.“