Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) – nichtig!

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. hat die Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) für nichtig erklärt.

Gemäß der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage Gebühren und Auslagen.

Nach Klageerhebung durch ein betroffenes Unternehmen hat das VG Frankfurt a. M. die BAGebV als Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung für nichtig erklärt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts begründen die Abhängigkeit der Gebührenhöhe von der entlasteten Strommenge sowie eine fehlende Obergrenze die Nichtigkeit der Verordnung.

Auf welcher Rechtsgrundlage die separat zu erteilenden Gebührenbescheide in 2018 für die kürzlich versandten Begrenzungsbescheide im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nun ergehen, bleibt abzuwarten.

Es ist davon auszugehen, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kurzfristig um eine neue, rechtskonforme Rechtsgrundlage bemühen wird. Ob vergangene Gebührenbescheide daraufhin von Amts wegen angepasst und überarbeitet werden bleibt ebenfalls abzuwarten.

Das Urteil des VG Frankfurt a. M. ist nicht rechtskräftig. Das BAFA hat Berufung eingelegt. Wir werden Sie an dieser Stelle über den weiteren Verfahrensgang informieren.