BNetzA ändert Festlegungen zur Regelenergie
Sowohl für die Sekundärregelleistung als auch für die Minutenreserve hatte die BNetzA jeweils eine Festlegung erlassen, die Inhalt und Verfahren der Ausschreibung und der Zuschlagserteilung regelten.
Nachdem es in der Vergangenheit zu erheblichen Preisausschlägen bei der Vergabe von Regelenergieleistungen gekommen war, wurden die Festlegungen nun überarbeitet. Dabei wurde insbesondere ein neuer Preismechanismus festgelegt. Durch die Bildung eines Mischpreises sollen Preisausschläge zukünftig entfallen.
Die neuen Festlegungen zur Sekundärregelenergie und zur Minutenreserve sind auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht worden und sollen ab dem 12. Juli 2018 Anwendung finden.