BNetzA empfiehlt Anwendungshilfe für Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas
BNetzA empfiehlt Anwendungshilfe für Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde im September 2016 u.a. das Messstellenbetriebsgesetz erlassen. Dieses löste die Regelungen zum Messstellenbetrieb in §§ 21b ff EnWG ab und machte die Neuregelung bzw. Ergänzung verschiedener Festlegungen und Verträge der BNetzA im Bereich Geschäftsprozesse und Messwesen erforderlich. Die umfangreichsten Änderungen betrafen dabei bisher vor allem die Sparte „Strom“ (RGC berichtete).
Aber auch im Gasbereich waren einige Neuregelungen erforderlich. Aus diesem Grund wurden mit der Festlegung vom 20. Dezember 2016 die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) für den Bereich Gas mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 aufgehoben.
Mit Beschluss vom 23. August 2017 hatte die zuständige Beschlusskammer (BK 7) der BNetzA dann bereits angepasste Standardverträge für das Messwesen im Gasbereich festgelegt (RGC berichtete). In der Folge hatten die Verbände für die Abwicklung der Prozesse, wenn ein Anschlussnutzer seinen Messstellenbetreiber wechselt, eine verbändeübergreifende Anwendungshilfe erarbeitet. Nach Auffassung der BK7 enthält diese alle erforderlichen Prozesse und massengeschäftstaugliche Abläufe im Rahmen des Interimsmodells Messwesen. Die Anwendungshilfe sei daher ab 1. Oktober 2017 als zielführende Grundlage für die Abwicklung des Messstellenbetriebs im Gassektor anzusehen.
Weitere Informationen zu der Anwendungshilfe finden Sie hier.