BNetzA konsultiert geänderten Prozess zur Fahrplananmeldung Strom
Die BNetzA konsultiert derzeit einen Vorschlag der
Übertragungsnetzbetreiber zu Änderungen bei der Fahrplananmeldung zur
Abwicklung von Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträgen.
Die BNetzA konsultiert derzeit einen Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber zu Änderungen bei der Fahrplananmeldung zur Abwicklung von Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträgen.
Jeder Lieferung von Strom über das öffentliche Netz liegt eine Netznutzung zugrunde, die entweder durch den Stromlieferanten organisiert wird (all-inklusive-Belieferung) oder durch einen Netznutzungsvertrag des Letztverbrauchers mit dem Netzbetreiber geregelt ist. Die netzseitige Abwicklung dieser Verträge setzt jedoch u.a. voraus, dass diese einem Bilanzkreis zugeordnet sind. Jeder Bilanzkreisverantwortliche sorgt dafür, dass in seinem Bilanzkreis Ein- und Ausspeisungen ausgeglichen sind. Um das zu gewährleisten, müssen die Lieferanten oder die Letztverbraucher Fahrpläne anmelden, die ihren prognostizierten Strombedarf für jede Viertelstunde des Folgetages möglichst genau darstellen.
Nun haben die ÜNBs aufgrund neuer europäischer Vorgaben eine Anpassung des bisher geltenden Bilanzkreisvertrages vorgeschlagen, die derzeit noch von der BNetzA geprüft wird (Az.: BK6-18-061). In diesem Zusammenhang soll auch der Prozess zu den Modalitäten der Fahrplanmeldung angepasst werden, der eine Anlage zum Bilanzkreisvertrag darstellt. Zukünftig sollen Fahrplanmeldungen ausschließlich nach dem ENTSO-E Scheduling System (ESS) erfolgen. Die BNetzA hat das betreffende Dokument „Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung in Deutschland“ veröffentlicht und bittet die Marktteilnehmer um eine Stellungnahme zu den zahlreichen geplanten Änderungen. Die Frist für eine Stellungnahme läuft noch bis zum 28. September 2018. Weitere Einzelheiten hat die zuständige BK6 auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.