BNetzA konsultiert Netzzugang zum Bahnstromnetz
Festlegungsverfahren zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH geplant
Die BNetzA hat am 14. Februar 2019 ein Festlegungsverfahren zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH eröffnet. Zugleich stellte sie einen Prozessvorschlag der DB Energie GmbH zur öffentlichen Konsultation.
Bereits seit Dezember 2012 existiert für den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH ein durch externe Gutachter erstelltes und mit der Branche konsultiertes Bahnstromzugangsmodell. Aufgrund von Entscheidungen der BNetzA wurde dieses Netzzugangsmodell mehrfach modifiziert. Die BNetzA hat festgestellt, dass es u.a. noch Verzögerungen bei den Netznutzungsabrechnungen und bei dem Prozess im Rahmen der Bildung von virtuellen Entnahmestellen gibt.
Die zuständige Beschlusskammer der BNetzA hat daher Vorschläge zur Straffung und Vereinfachung der derzeit angewendeten Prozesse entwickelt, die in den Prozessvorschlag der DB Energie GmbH eingegangen sind. Marktbeteiligte können zu dem Prozessvorschlag bis zum 22. März 2019 Stellung nehmen. Weitere Einzelheiten hat die BK6 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.