BNetzA lässt Termin für endgültigen Hinweis zu Messen und Schätzen weiter offen
Branche soll zwischenzeitlich die Konsultationsfassung nutzen Alle Unternehmen, die energierechtliche Privilegien in Anspruch nehmen, müssen grds. von ihrem Selbstverbrauch den Verbrauch von Dritten abgrenzen. Die BNetzA hat für die gemäß EEG vorzunehmende Drittmengenabrenzung bekanntlich einen Hinweis zu Messen und Schätzen konsultiert (RGC berichtete). Dazu sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen und im letzten Herbst fand hierzu ein Workshop in Bonn statt. Dort stellte die BNetzA in Aussicht, dass sie die Endfassung des Hinweises zum Ende des Frühjahres 2020 veröffentlichen wird.
Bis heute liegt die Endfassung nicht vor. Das ist durchaus problematisch, da die betroffenen Unternehmen nach dem EEG ein gesetzeskonformes Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung bis Ende des Jahres errichten müssen. Hierfür wäre der endgültige Hinweis der BNetzA eine wichtige und die Rechtssicherheit erhöhende Grundlage.
Unsere Kanzlei und auch einige Verbände haben vor diesem Hintergrund jüngst bei der BNetzA angefragt, ob der Termin zur Veröffentlichung des endgültigen Hinweises absehbar sei. Dies hat die BNetzA einheitlich verneint. Wir müssen uns also weiter gedulden.
Wichtig ist jedoch, dass die BNetzA zugleich darum gebeten hat in der Zwischenzeit von der vorliegenden Konsultationsfassung des Papiers auszugehen. Das passt zu vorherigen Aussagen, dass die Endfassung des Hinweises im Vergleich zur Konsultationsfassung keine Verschlechterungen erhalten soll.
Die betroffenen Unternehmen sollten daher wegen der drängenden Frist zur Errichtung des Messkonzepts bis zum Jahresende keinesfalls die Hände in den Schoß legen und auf die Endfassung des Hinweises warten. Richtig ist es, die Planung des Messkonzepts auf Grundlage der Konsultationsfassung des Hinweises voranzutreiben. Wie dies erfolgen sollte erläutern wir Schritt für Schritt in unserem RGC Video-Tutorial: „Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und schätzen“.
Mit unserem Tutorial geben wir Ihnen in 17 Videos von 10-15 Minuten die vollständige Anleitung für die Drittmengenabgrenzung, Errichtung von Messkonzepten und Erfüllung von Meldepflichten mit einer Fülle von Praxistipps an die Hand. Wir betrachten das EEG, KWKG, StromSt, StromNEV, KAV, ISO 50.001. Dabei beschränken wir uns nicht auf rechtliche Ausführungen, sondern die Experten von der Heinz Lackmann GmbH & Co. KG erläutern Ihnen darüber hinaus die technischen Anforderungen an Messkonzepte und deren Errichtung/Betrieb, WP/StB Stefan Bartscher gibt Ihnen Tipps zur Testierung und Auditor Mark Jüttner von der cp energie GmbH zum ISO-Messkonzept.
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