BNetzA passt Netznutzungsvertrag Strom an

Die BNetzA hat den Netznutzungsvertrag Strom aktualisiert und eine neue Fassung im Internet veröffentlicht. 

Hintergrund ist das Digitalisierungsgesetz, welches der Einführung von sog. Smart Metern dient. Denn die bisherigen Prozesse und Strukturen werden sich grundlegend ändern, wenn der Rollout von Smart Metern und intelligenten Messsystemen startet. Der Netznutzungsvertrag ist der Vertrag, den Letztverbraucher oder Lieferanten mit den jeweiligen Netzbetreiber abschließen, um die Netznutzung zur Belieferung abzuwickeln. Dieser Vertrag wurde zum 1. Januar 2016 verbindlich durch die BNetzA festgelegt (RGC berichtete).

Die jüngsten Änderungen sind laut BNetzA dennoch zunächst „Minimaländerungen“. Denn viele offene Punkte sind noch nicht geklärt. Da auch der Rollout noch nicht begonnen hat, wird im Messstellenbetrieb ohnehin derzeit noch ein Interimsmodell angewendet. Neben den Änderungen durch das Messstellenbetriebsgesetz hat die BNetzA eine weitere Neuerung beschlossen: der Lieferantenrahmenvertrag muss zukünftig nicht mehr schriftlich, sondern kann auch elektronisch abgeschlossen werden.

Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, ab dem 1. April 2018 den neuen Netznutzungsvertrag zu verwenden und bestehende Verträge anzupassen.

Den Beschluss zur Änderung des Netznutzungsvertrages finden Sie auf der Internetseite der BNetzA.