BNetzA plant Änderung bei Fernleitungsentgelten
Die BNetzA hat den Entwurf einer neuen Festlegung „Regent“ veröffentlicht, mit dem teils erhebliche Änderungen bei den Fernleitungsentgelten im Gasbereich geplant sind.
Hintergrund des Festlegungsentwurfs (Az.: BK9-18/610-NCG und BK9-18/611-GP) ist die Umsetzung des europäischen Netzkodex „Entgeltharmonisierung“. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die BNetzA auch für die Fernleitungsebene die sog. „Briefmarke“ vorzugeben. Diese würde dazu führen, dass alle Ein- und Ausspeiseentgelte eines Fernleitungsnetzbetreibers gleich hoch sind. Bisher konnten in Fernleitungsnetzen verursachungsgerechte und kapazitätsgewichtete Entgelte für jeden Ein- oder Ausspeisepunkt in unterschiedlicher Höhe gefordert werden.
Im Vorfeld zu dem Festlegungsentwurf hatten die Fernleitungsnetzbetreiber für beide deutschen Gasmarktgebiete NetConnectGermany (NCG) und Gaspool indikative Netzentgelte ermittelt; diese lagen im NCG-Gebiet bei 4,20 €/kWh/h/a und im Gaspool-Gebiet bei 3,27 €/kWh/h/a. Für diese Probeberechnungen hatte die BNetzA den Betreibern eine gemeinsame Erlösobergrenze vorgegeben. Welche Methode für die Entgeltberechnung letztlich vorgegeben wird, ist derzeit aber noch offen.
Weitere geplante Änderungen sind hohe Rabatte bei bedingten Kapazitäten und an Speicheranbindungspunkten. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur Biogas-Umlage, zur Umlage der Kosten für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas und den Kosten des Nominierungsersatzverfahrens. Die geplanten Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 wirksam werden.
Marktteilnehmer können zu dem Festlegungsentwurf bis zum 18. Juni 2018 Stellung nehmen. Weitere Informationen dazu hat die zuständige BK9 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.