BNetzA plant Fristverkürzung beim Lieferantenwechsel
Die Konsultation der Änderung der Festlegung GeLi Gas 2.0 läuft derzeit
Die Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas, kurz GeLi Gas (Az. BK7-07-067) soll mit Hinblick auf die im Jahr 2018 eingeführten Marktlokations-Identifikationsnummern (MaLo-ID) und den erwarteten Roll out von Smart Metern geändert werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierfür im August eine Änderung der v.g. Festlegung veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.
Die Änderungen betreffen sowohl den Geschäftsprozess „Anforderung und Weiterleitung von Messwerten“, als auch die Kommunikation über EDIFACT-Nachrichten. Zudem wird die Anlage zur Festlegung umfassend geändert; die Anlage enthält die schematischen Darstellungen der Wechselprozesse sowie detaillierte Vorgaben der Pflichten der Marktteilnehmer und die einzuhaltenden Fristen.
Insbesondere dürfte für Gaskunden von Interesse sein, dass die Frist für den Lieferantenwechsel von bisher zehn Werktagen auf sieben Werktage verkürzt werden soll, wenn der Kunde mittels seiner MaLo-ID identifizierbar ist. Auch bei der Aufbereitung und Übermittlung von Messwerten sind Änderungen geplant. Netzbetreiber sollen dann u.a. verpflichtet sein, auf Kundenwunsch stündliche Messwerte zu übermitteln, auch bei SLP-Entnahmestellen.
Die Ankündigung der Änderung und die einzelnen Konsultationsdokumente können Sie auf der Internetseite der BK7 herunterladen. Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen sind noch bis zum 30. September 2019 unter Verwendung des entsprechenden Formulars möglich.