BNetzA untersucht erneut mangelhaften Datenaustausch bei Gasverteilnetzbetreibern
Trotz Zusagen der Netzbetreiber stellt die Behörde weiter erhebliche Defizite fest
Der Austausch von Daten zwischen den Netzbetreibern zur Abwicklung der Netznutzung ist in der „Festlegung in Sachen Bilanzierung Gas“ (kurz GaBi Gas 2.0, Az.: BK7-14-020) geregelt worden. Diese Vorgaben sind für die Netzbetreiber in Deutschland verbindlich.
Ein Bestandteil dieser Festlegung ist die sog. Transparenzliste, die vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen geführt wird. Dort werden Netzbetreiber aufgeführt, die bei der Datenmeldung nicht die branchenweiten Kriterien einhalten. Die Transparenzlisten finden Sie hier (NetConnectGermany oder Gaspool)
Für die Abwicklung und den Ausgleich der Bilanzkreise ist der reibungslose Datenaustausch unerlässlich. Lieferanten müssen bei der Abwicklung ihrer Lieferungen daher die strengen Vorgaben zur Datenmeldung an die Netzbetreiber einhalten, andernfalls drohen Strafzahlungen.
Im Hinblick auf die Datenmeldungen unter den Netzbetreibern hat die zuständige Beschlusskammer 7 der BNetzA bereits für das Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2018/2019 die Transparenzlisten ausgewertet und erhebliche Verstöße festgestellt. Gegen rund 100 Netzbetreiber hat sie weitere Untersuchungen durchgeführt. Bußgelder wurden nicht verhängt, weil die betroffenen Netzbetreiber die Verbesserung ihrer Datenmeldungen zusagten.
Nun hat die Beschlusskammer erneut die Einhaltung einer ausreichenden Qualität der Datenübermittlungsverpflichtungen für das GWJ 2019/20 anhand der Transparenzliste vorgenommen und festgestellt, dass im Vergleich mit dem vorherigen GWJ auch im GWJ 2019/20 keine grundlegenden Verbesserungen bei der Qualität des Datenaustauschs von Netzbetreibern eingetreten sind.
So beträgt der Anteil der Netzbetreiber, die mindestens einmal auf der Transparenzliste aufgeführt sind, bis zu drei Viertel aller im Marktgebiet registrierten Netzbetreiber. Marktgebietsübergreifend zeigen wiederum rund 90 Netzbetreiber lang andauernde Einträge, d.h. sie sind mindestens sechs Monate mit mehr als 185 Fehlertagen bei einzelnen bzw. mehreren Zeitreihen in der Transparenzliste aufgeführt. Hierunter befinden sich auch 53 Netzbetreiber, die von der Beschlusskammer bereits für das GWJ 2018/19 angeschrieben worden sind.
Die BNetzA hat weitere Untersuchungen angekündigt.