BNetzA veröffentlicht aktuelle Liste mit Kraftwerksstilllegungsanzeigen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vergangene Woche eine aktuelle Liste der ihr angezeigten Kraftwerksstilllegungen veröffentlicht. 

Die Liste enthält die bei der BNetzA eingegangenen Stilllegungsanzeigen betroffener Erzeugungs- und Speicheranlagenbetreiber. Mit Stand vom 13. April 2018 wurden deutschlandweit rund 15.900 MW elektrische Leistung zur endgültigen Stilllegung angezeigt.

Hintergrund ist die Pflicht des § 13b Abs. 1 EnWG, wonach Betreiber von Stromerzeugungs- und -speicheranlagen mit einer elektrischen Nennleistung ab 10 MW verpflichtet sind, vorläufige oder endgültige Stilllegungen ihrer Anlagen sowohl der BNetzA als auch dem systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber anzuzeigen. Diese Anzeigen müssen spätestens 12 Monate vor der jeweils geplanten Stilllegungen erfolgen. Konkretisiert werden diese Vorgaben in den §§ 8 ff. NetzResV.

Die Anzeigepflicht soll den Übertragungsnetzbetreibern eine Prüfung ermöglichen, ob die betroffene Anlage systemrelevant ist. Weist der Übertragungsnetzbetreiber nach Prüfung eine Anlage als systemrelevant aus und genehmigt die BNetzA dies, kann vorerst keine Stilllegung erfolgen.

Stilllegungen i.S.d. § 13b EnWG ohne vorherige Anzeige sind daher auch grds. verboten, wenn ein Weiterbetrieb technisch und rechtlich möglich ist. Verstöße gegen die Anzeigepflicht oder ein etwaiges Stilllegungsverbot können bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Weitere Informationen der BNetzA finden Sie hier.