BNetzA veröffentlicht neue Anzeigeformulare für individuelle Netzentgelte
Wer als Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt (Atypik oder 7.000-Std.-Regelung) gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen will, benötigt eine entsprechende Vereinbarung mit seinem Netzbetreiber.
Weitere Voraussetzung ist, dass diese Vereinbarung fristgerecht bei der zuständigen Regulierungsbehörde angezeigt wird. Die Bundesnetzagentur hat hierfür im Internet Formulare bereit gestellt und Vorgaben zum Verfahren gemacht. Viele Landesregulierungsbehörden haben sich diesem Verfahren angeschlossen.
Netzentgeltvereinbarungen, die im Jahr 2018 erstmals wirksam werden sollen, müssen danach bis zum 30. September 2018 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für diese Anzeige hat die Bundesnetzagentur die aktuellen Formulare (Formular Atypik; Formular 7.000-std.-Regelung) kürzlich veröffentlicht. Insbesondere wurde das Formular für die sog. stromintensive Netznutzung (7.000-Std.-Regelung) an die neuen Begrifflichkeiten im Messwesen (Marktlokation und Messlokation) angepasst.
Letztverbraucher, die eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt anzeigen wollen, sollten darauf achten, das korrekte Formular zu verwenden und dieses sorgfältig auszufüllen. Fehler bei der Anzeige (falsches Formular, versehentliche Auslassung von Angaben oder Falschangaben) gehen zu Lasten des anzeigenden Letztverbrauchers. Denn die Behörde wird in solchen Fällen das individuelle Netzentgelt untersagen. Damit droht im schlimmsten Fall, dass Sie die Vergünstigung für ein ganzes Kalenderjahr verlieren, weil Sie erst für das Folgejahr eine neue Anzeige stellen können.
Weitere Informationen zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen und dem Anzeigeverfahren finden Sie hier.