BNetzA verschiebt Start der neuen Regelungen für Fahrplanmeldungen im Strombereich

Umsetzungsfristen für neue Vorgaben zum Bilanzkreisvertrag Strom wegen Corona-Pandemie verlängert

Bereits im April 2019 hatte die BNetzA neue Vorgaben für die Bilanzkreisverträge gemacht und die entsprechende Festlegung geändert (Az.: BK6-18-061). Eine der Änderungen betrifft den Bilanzkreisvertrag Strom; dieser sollte ab 1. Mai 2020 zwischen den Marktbeteiligten verbindlich vereinbart werden.

Der neue Standardbilanzkreisvertrag sieht u. a. umfassende Neuregelungen zu den Fahrplanmeldungen vor.  Das Fahrplanmanagement dient der Abwicklung von Energielieferungen. Der Bilanzkreisverantwortliche muss die beabsichtigten Energielieferungen beim Übertragungsnetzbetreiber für den folgenden Tag verbindlich anmelden und seinen Bilanzkreis möglichst ausgeglichen halten. Wegen des hohen Aufwands bei der Umsetzung der neuen Vorgaben hat die BNetzA die Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages nun vom 1. Mai auf den 1. August 2020 verschoben.

Zudem müssen im Rahmen der ebenfalls geänderten Festlegung zur Marktkommunikation 2020 (Az.: BK6-18-032) die Marktbeteiligten zukünftig die Fahrpläne verschlüsselt austauschen. Diese Neuerung war zum 1. Juli 2020 vorgesehen und wird ebenfalls verschoben. Die Verschlüsselung muss danach erst ab 1. Oktober 2020 umgesetzt werden.  

Einzelheiten zu den coronabedingten Verschiebungen beim Fahrplanmanagement finden Sie hier.