Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte beschlossen

In seiner Sitzung am Freitag letzter Woche hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte zugestimmt. Damit steht der bundesweiten Vereinheitlichung der Stromnetzentgelte auf Übertragungsnetzebene nichts mehr entgegen.

Bereits im April hatte das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf verabschiedet, wonach die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden sollten. Der Umsetzungsprozess beginnt ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein.

Die Verordnung beruht auf einer Ermächtigung im Netzentgeltmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2017. Sie schafft die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen kalkulieren und veröffentlichen müssen. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten. Der erste Schritt umfasst die Angleichung für 20 Prozent der Gesamtkosten der Übertragungsnetzbetreiber, für die ein einheitliches Entgelt für das Jahr 2019 ermittelt werden muss.

In weiteren Schritten werden dann jeweils weitere 20 % angeglichen.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass im Norden verbreitet höhere Netzentgelte für die Integration und den Transport von Strom aus erneuerbarer Energie in den Süden Deutschlands anfallen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kosten für den Transport und Ausbau der Netze gleichmäßiger zu verteilen.