Bundeseinheitliche Umlage zur Marktraumumstellung in Kraft
Bundeseinheitliche Umlage zur Marktraumumstellung in Kraft
Seit dem 1. Januar 2017 gilt im Gasbereich eine bundesweit einheitliche Höhe der Umlage für die Marktraumumstellung. Diese beruht auf einer entsprechenden Änderung von § 19a EnWG, die inzwischen in Kraft getreten ist. Die Umlage beträgt 0,1339 €/kWh/h/a.
Die Notwendigkeit der Marktraumumstellung beruht auf den zurück gehenden L-Gas-Vorkommen. Deswegen müssen Versorgungsgebiete, die bisher mit der Gasqualität L-Gas versorgt werden, auf H-Gas umgestellt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2015 wurden die durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas notwendigen Kosten auf die Netznutzer gewälzt (Marktraumumstellungs-Umlage). Nach der bisherigen Fassung des § 19a EnWG wurden die jeweiligen Umstellungskosten innerhalb des Marktgebietes umgelegt, in dem sie entstehen. Dies hatte aufgrund unterschiedlicher Gesamtkosten in den Marktgebieten zur Folge, dass Netznutzer in den Marktgebieten unterschiedlich stark belastet wurden (RGC berichtete). Auf Grundlage des geänderten § 19a EnWG werden die Kosten beider Markgebiete zusammengefasst. Netznutzer zahlen damit einen einheitlichen Umlagebetrag, unabhängig davon, in welchem Marktgebiet sie liegen.