Bundeskabinett verabschiedet GEG-Entwurf

Das Gebäudeenergiegesetz im Gesetzgebungsverfahren

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 über den ursprünglich von BMWi und BMI vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beraten (RGC berichtete zuletzt am 23. Oktober 2019 und zuvor am 4. Dezember 2018) und diesen sodann beschlossen. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen. Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar. Das BMWI stellt darüber hinaus auch eine dreiseitige Kurzfassung zur Verfügung.

Der Gesetzesentwurf wird vom Kabinett nun in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Dort wird zunächst der Bundestag über den Entwurf entscheiden und ihn ggf. den Ausschüssen zuleiten. Soweit der Bundestag das Gesetz verabschiedet, wird es sodann dem Bundesrat zugeleitet. Dessen Handlungsmöglichkeiten hängen davon ab, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht. In letzterem Fall besteht aber ein Einspruchsrecht.

Erst wenn der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt oder darauf verzichtet hat, Einspruch einzulegen oder ein etwaiger Einspruch des Bundesrates vom Bundestag ggf. überstimmt wurde, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Das GEG hat also noch einen langen und steinigen Weg vor sich. Wir halten Sie hier über den weiteren Fortgang informiert.