Bundesnetzagentur droht Stromversorgungsunternehmen mit Zwangsgeldern

Die erteilten Erhöhungen von monatlichen Abschlagszahlungen durch einen Stromversorger erfolgten laut der Bundesnetzagentur ohne eine rechtliche Grundlage und sind daher zurückzuerstatten. Bei einer Zuwiderhandlung droht nun ein Zwangsgeld.

Die Energiepreiskrise stellt Stromversorgungsunternehmen vor neue Herausforderungen. Aufgrund der steigenden Preise für Strom und Gas gerieten vor allem die sogenannten Billigstromanbieter unter Druck. Dies führte bereits in der Vergangenheit zu vermehrten Insolvenzen von Stromdiscountern (RGC berichtete).

Um die unternehmerischen Probleme aufgrund der steigenden Börsenpreise für Strom und Gas etwas entschärfen zu können, erhöhte das Stromversorgungsunternehmen „Immergrün“ die zuvor vertraglich vereinbarten monatlichen Abschlagszahlungen gegenüber den eigenen Kunden. Doch diese Praxis untersagte nun die Bundesnetzagentur. Laut der Netzagentur erfolgten solche Erhöhungen ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage. Im Zuge dessen konnte sich das betroffene Stromversorgungsunternehmen weder auf eine absehbare Änderung innerhalb des Verbraucherverhaltens, noch auf eine wirksame Vereinbarung bezüglich einer Preiserhöhung stützen. Sollte trotz allem das Unternehmen diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, kann nun ein Zwangsgeld drohen.

Noch ist unklar, wie viele Strom- und Gaskunden von diesen widerrechtlichen Preiserhöhungen betroffen sind und wie die zu viel gezahlten Preise an die Kunden zurückerstattet werden sollen.

Autorinnen: Michelle Hoyer, LL.M
                     Jana Lotz